
Ingo Leibinger Immobilienvermittlung
Donaustraße 52
D- 78532 Tuttlingen
Telefon: +49 (0) 74 61 / 965 773-0
Telefax: +49 (0) 74 61 / 965 773-50
E-Mail: info@leibinger-immobilien.de
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft 1. Behandlung von Angeboten 3. Provision Bei Vereinbarung einer Mietoption erhöht sich die Provision um eine halbe Monatsnettomiete. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe an- Werden hinsichtlich eines verkauften Grundstücks vertragliche Nebenleistungen vereinbart, welche Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der Übertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. Die Provision wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. 7. ErsatzansprücheAGB
Angebote und Mitteilungen der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung, aus denen die
Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervor-
geht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit
schriftlicher Einwilligung der der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung an Dritte weiterge-
geben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergeben den zur Zahlung der Provision in
der ursprünglich vereinbarten Höhe.
2. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder
die Vermittlung der der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung ist zu deren Gunsten eine
Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Be-
dingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertrags-
partners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene
Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete oder Erbbaurechtskauf statt Grundstückskauf).
b) Die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung hat Anspruch auf Anwesenheit beim
Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung auf Verlan-
gen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung unverzüglich schriftlich zu informieren.
Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der Standort der Immobilie maßgeb-
lich ist. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer
Provisionssatz genannt ist.
- An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie vom Käufer und Verkäufer je 3%
- An- und Vermietung, vom Mieter und Vermieter
Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer
Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten.
gesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.
die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks betreffen, wie Bau und Architektenleistungen, Gene-
ralübernehmer- oder Generalunternehmervertrag (Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert der Projektierung zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet.
der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errech-
net sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht der der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Haftungsausschluss
Die von der der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/
Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten,
Beschreibungen u. ä. kann die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung daher nicht überneh-
men. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein angebotenes Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im übrigen haftet die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung be-
grenzt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Bei einer schuldhaften Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisions-
anspruchs verhindert, berechtigt die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
8. Datenschutz
Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetz-
lichen Regelungen verarbeitet. Die der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung erklärt, alle an-
wendbaren Datenschutzbestimmungen zu beachten und die technischen Einrichtungen ent-
sprechend zu gestalten. Die Mitarbeiter der der Firma Ingo Leibinger Immobilienvermittlung sind
gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist Tuttlingen. Es gilt deutsches Recht.
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